Hausordnung

Unser Regelwerk für den Alltag

Vorwort

Die vorliegende Hausordnung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, der Elternschaft und Lehrkräften der Schule. Sie hat das Ziel, dass alle am Schulleben Beteiligten eine Richtlinie zum Handeln haben und die Unterrichts – und Erziehungsarbeit im Interesse der Schülerinnen und Schüler optimal und sinnvoll gestaltet werden kann.

Die Hausordnung kann nur wirksam werden, wenn:

  • die in ihr enthaltenen Maßnahmen und Richtlinien von allen akzeptiert werden

  • erkannt wird, dass gemeinsames Lernen, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz voraussetzt

  • gelernt wird, dass man Pflichten zu erfüllen und Rechte anderer zu achten hat

  • jeder Verstöße gegen die Hausordnung anspricht und sich mit den Betreffenden kritisch auseinandersetzt

  • man sich mit seiner Schule identifiziert und in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild beiträgt

Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt im Bereich des gesamten Schulgrundstückes. Dieses ist wie folgt festgelegt.

  • Schulgebäude

  • Eingangsbereich (Hof vor der Schule)

  • Pausenhöfe

  • Sportplatz

  • Turnhalle

Inhalt
In unserer Schule gehen wir freundlich und friedlich miteinander um.
Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig.
Wir lösen Konflikte faustlos.
Dinge, die jemanden verletzen oder den Unterricht stören können, gehören nicht in die Schule.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, gefährliche Werkzeuge) ist verboten. Wegen der Verletzungsgefahr werfen wir nicht mit Gegenständen, auch nicht mit Sand, Steinen, Kienäpfeln oder Schneebällen.
Jede(r) ist für die Sauberkeit und Sicherheit mitverantwortlich.
Wer an der Schulspeisung teilnimmt, isst das Obst und Gemüse im Speiseraum.
Auf den Toiletten verhalten wir uns vorbildlich.
Stets achten wir das Eigentum von Schüler/-innen, Lehrkräften, Erzieher- und Betreuer/-innen.
Wertgegenstände bleiben zu Hause, denn die Schule übernimmt dafür keine Haftung!
Kommen wir mit dem Fahrrad zur Schule, stellen wir es in den Fahrradständer und schließen es an.
Skateboards, Roller, Inlineskates oder Heelys u.ä. werden auf dem Schulgelände nicht benutzt.
Handys oder Smartwatches der Schüler/-innen sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet und
dürfen nur nach besonderer Erlaubnis durch Lehrkräfte oder Erzieher/- bzw. Betreuer/-innen benutzt werden.
Dies gilt ebenso für Kameras und andere Speichermedien.
Wir bleiben während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände.
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
Morgendliche Anwesenheitspflicht für alle Schüler/-innen ist um 7:25 Uhr.
Das Schulgelände kann ab 07:15 Uhr selbstständig betreten werden.
Unsere Erstklässler/-innen dürfen in der 1. Schulwoche begleitet werden.
Vor Unterrichtsbeginn legen wir die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit.
Auf dem Schulhof gehen wir rücksichtsvoll miteinander um.
Sollte ein Aufenthalt auf dem Schulhof wetterbedingt nicht möglich sein, wird dies durch zweimaliges Klingeln angezeigt. Wir beschäftigen uns dann ruhig in dem Raum, in dem wir in der folgenden Stunde Unterricht haben.
Nach Unterrichtsschluss…
… verlassen
wir Kinder direkt und selbstständig das Schulgebäude.
     Unsere Eltern können uns vor dem Schulgelände in Empfang nehmen oder
… melden wir uns im Hort bzw. JuniorClub an.
Kann ein/-e Schüler/-in wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule darüber bis spätestens 7:30 Uhr. Ab vier aufeinanderfolgenden Krankheitstagen bitten wir um die Vorlage eines ärztlichen Attests am 1. Tag der Rückkehr.
Die Schule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Hausordnung entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Maßnahmenkatalog zu ergreifen.

Inhalt

  • In unserer Schule gehen wir freundlich und friedlich miteinander um.
    Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig.
  • Wir lösen Konflikte faustlos.
  • Dinge, die jemanden verletzen oder den Unterricht stören können, gehören nicht in die Schule.
    Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, gefährliche Werkzeuge) ist verboten. Wegen der Verletzungsgefahr werfen wir nicht mit Gegenständen, auch nicht mit Sand, Steinen, Kienäpfeln oder Schneebällen.
  • Jede(r) ist für die Sauberkeit und Sicherheit mitverantwortlich.
    Wer an der Schulspeisung teilnimmt, isst das Obst und Gemüse im Speiseraum.
  • Auf den Toiletten verhalten wir uns vorbildlich.
  • Stets achten wir das Eigentum von Schüler/-innen, Lehrkräften, Erzieher- und Betreuer/-innen.
  • Wertgegenstände bleiben zu Hause, denn die Schule übernimmt dafür keine Haftung!
  • Kommen wir mit dem Fahrrad zur Schule, stellen wir es in den Fahrradständer und schließen es an.
  • Skateboards, Roller, Inlineskates oder Heelys u.ä. werden auf dem Schulgelände nicht benutzt.
  • Handys oder Smartwatches der Schüler/-innen sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet und
    dürfen nur nach besonderer Erlaubnis durch Lehrkräfte oder Erzieher/- bzw. Betreuer/-innen benutzt werden.
    Dies gilt ebenso für Kameras und andere Speichermedien.
  • Wir bleiben während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
    Morgendliche Anwesenheitspflicht für alle Schüler/-innen ist um 7:25 Uhr.
    Das Schulgelände kann ab 07:15 Uhr selbstständig betreten werden.
    Unsere Erstklässler/-innen dürfen in der 1. Schulwoche begleitet werden.
    Vor Unterrichtsbeginn legen wir die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit.
  • Auf dem Schulhof gehen wir rücksichtsvoll miteinander um.
  • Sollte ein Aufenthalt auf dem Schulhof wetterbedingt nicht möglich sein, wird dies durch zweimaliges Klingeln angezeigt. Wir beschäftigen uns dann ruhig in dem Raum, in dem wir in der folgenden Stunde Unterricht haben.
  • Nach Unterrichtsschluss…
    … verlassen wir Kinder direkt und selbstständig das Schulgebäude.
    Unsere Eltern können uns vor dem Schulgelände in Empfang nehmen oder
    … melden wir uns im Hort bzw. JuniorClub an.
  • Kann ein/-e Schüler/-in wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Eltern die Schule darüber bis spätestens 7:30 Uhr. Ab vier aufeinanderfolgenden Krankheitstagen bitten wir um die Vorlage eines ärztlichen Attests am 1. Tag der Rückkehr.
  • Die Schule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Hausordnung entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Maßnahmenkatalog zu ergreifen.