Einschulung
Terminbuchung ab 02.01.2025
Anmeldung
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig, so besagt es das Brandenburgische Schulgesetz § 37.
Die Einschulungsfeier findet am Samstag vor dem ersten Schultag statt.
Die Anmeldung muss bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen.
Wir freuen uns beim Einschulungsgespräch unsere kleinen Lernanfänger persönlich kennenzulernen.
Anmeldeunterlagen:
Bevor Sie einen Termin vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob Sie dem Einzugsgebiet der 2. Neuen Grundschule angehören.
Bitte buchen Sie Anfang Januar einen Termin für ein Gespräch zur Einschulungsanmeldung unter
Wählen Sie ganz unkompliziert online Ihren gewünschten Termin aus und geben Ihre E-Mail Adresse an.
Danach erhalten Sie von der 2. Neuen Grundschule eine Terminbestätigung.
Sprachstandsfeststellung
Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Eltern sind verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen.
Ausnahmen: Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß Absatz 1 befreit.